27. März 2025
Ja, die sog. Zusatzleistung „PLUS“ der ERGO Reiseversicherung (inkludiert in die Mietwagen Selbstbehaltsversicherung des Versicherers) übernimmt die vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten, die der Vermieter des Leihwagens für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs in Rechnung stellt, wenn es bei einem Unfall an Unterboden, Reifen, Windschutzscheibe, Seitenscheibe oder Heckscheibe, Außenspiegeln oder Dach beschädigt wird. Wichtig zu wissen: Voraussetzung ist, dass die...