Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet für Reisen mit dem eigenen Pkw (!) eine günstige Autoreisezugversicherung und Fährversicherung für Reisen in Deutschland und Europa an. Der passende Fahrzeugschutz auf der See und der Schiene.
Ein Versicherungsfall liegt bei Beschädigung, Verlust oder Entwendung des Kraftfahrzeugs (eigener Pkw), Anhänger und Boot auf einem Autoreisezug und einer Fähre vor.
Im Fall eines Schadens ersetzt Ihnen die HanseMerkur Reiseversicherung die Reparaturkosten in voller Höhe der Wiederherstellungskosten. Bei Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs
erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert Ihres Wagens. Die Anzahl der versicherten Reisen: (1 Fahrt (Hin- oder Rückfahrt). Der Versicherungsschutz beginnt mit dem
Reiseantritt.
- Im Versicherungsfall leistet der Versicherer, abzüglich eines Selbstbehaltes von 150,– EUR je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Folgende Versicherungssummen werden angeboten (siehe Preisübersicht): 7.500 EUR, 15.000 EUR, 22.500 EUR, 30.000 EUR und 40.000 EUR.
- Beispielpreis: 18 EUR (Preis pro Fahrt und einer Versicherungssumme von EUR 7.500)
Erstattung von Wiederbeschaffungswerten
Erstattung von Wiederbeschaffungswerten. Bei Entwendung oder Verlust des Fahrzeuges oder einzelner seiner Teile erstattet der Versicherer HanseMerkur Reiseversicherung Ihnen den Wiederbeschaffungswert am Tage des Schadens. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben (Zeitwert).
Erstattung der Wiederherstellungskosten
Erstattung der Wiederherstellungskosten. Bei Beschädigung des Fahrzeuges übernimmt der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung, höchstens jedoch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug "Neu für Alt" vorgenommen.
Wichtig: Alle detaillierten Produktinformationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des Reiseversicherers.
Bis wann muss die Autoreisezug- und Fährversicherung abgeschlossen werden ?
Bis wann muss die Autoreisezug- und Fährversicherung abgeschlossen werden? Der Vertragsabschluss der Versicherung muss vor Antritt der Reise jeweils pro Fahrzeug und pro Hin- bzw. Rückfahrt erfolgen.
Alle detaillierten Produktinformationen:
TARIFCHECK | Fährversicherung
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Foto: © Borkum Fähre von Emden Außenhafen, RSWW.DE eigenes Bild.